Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan stellt in Form von Plänen und einem erläuternden Textteil Maßnahmen dar, deren Durchführung im Zuge der Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft vorgesehen ist. Im Vorfeld wird dazu durch eine Kartierung die Bestandssituation vor Ort aufgenommen und in einem Bestandsplan zeichnerisch dargestellt. In Abhängigkeit der zu erwartenden Eingriffe werden im Anschluss daran in Abstimmung mit den Planungsträgern die zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen festgesetzt. Dabei kann die Kompensation durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf eigenen Flächen oder durch den Erwerb von Ökopunkten erfolgen. Bei der Berechnung finden je nach Kommune unterschiedliche Bewertungsverfahren Anwendung.

Ökokonto

Neben der direkten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bietet das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend §16 BNatSchG in Verbindung mit §32 LNatSchG NRW die Möglichkeit zur Umsetzung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen, die in Form eines Ökokontos bevorratet werden. Zur Umsetzung und Führung eines Ökokontos gelten die gesetzlichen Vorgaben der Ökokontoverordnung (Ökokonto VO). Dazu wird im Vorfeld ein Konzept erarbeitet, welches die vorgesehenen Maßnahmen beinhaltet.

Diese Methode ist sinnvoll, wenn z.B. in einem landwirtschafltichen Betrieb verschiedene Projekte geplant sind, die in einem Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt werden sollen.